Diese mit der Buchung anerkannten Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseteilnehmer und Palmhaus Reisen. Sie gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Anmeldung – Reisebestätigung
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung wird der Vertrag auch für Palmhaus Reisen verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist Palmhaus Reisen für die Dauer von 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb dieser Frist Palmhaus Reisen die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung und ggf. Rechnung ist eine Anzahlung von 33% des Reisepreises zu leisten Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Die Unterlagen werden dem Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages zugesandt. Ist der gesamte Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht befreit und kann vom Reiseteilnehmer die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Vermittelt Palmhaus Reisen ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Nurflug, Mietwagen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reiseteilnehmers. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen auf deren Angaben Palmhaus Reisen gegenüber, sie stellen daher keine eigene Zusicherung von Palmhaus Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
4. Preisänderungen
Palmhaus Reisen kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, wenn sich nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Preisänderungen ergeben, die von Palmhaus Reisen nicht zu vertreten sind, wie z. B. Wechselkurse, Beförderungstarife, Treibstoffzuschlag, Steuern, Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben.
5. Rücktritt-Umbuchung
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die dann fällige Entschädigung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Palmhaus Reisen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren sind wie folgt gestaffelt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro.
Ab dem 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100 Euro.
Ab dem 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Ab dem 7. bis 1. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Das gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer nicht zur angegebenen Zeit erscheint, oder die Reise infolge unvollständiger oder fehlender Reise- und sonstiger Dokumente nicht antreten kann. Für Umbuchungen auf Wunsch des Reiseteilnehmers wird bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 60,- DM berechnet. Bei späteren Umbuchungen, soweit sie überhaupt noch möglich sind, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitige Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung wird empfohlen.
6. Leistungsstörungen durch höhere Gewalt
Beide Vertragspartner können den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet wird. Dasselbe Recht gilt im Falle von Streik und/oder Aussperrung, soweit der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Palmhaus Reisen für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung
Palmhaus Reisen haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Palmhaus Reisen für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich Ist. Vermittelt Palmhaus Reisen lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Mietwagen, Linienbeförderung, sportliche und kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge etc.), so haftet Palmhaus Reisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung aber nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Bedingungen dieser Leistungsträger. Wird ein Mangel oder Schaden nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei Palmhaus Reisen angezeigt, und dadurch die Möglichkeit dessen Behebung vereitelt, kann Palmhaus Reisen eine Haftung ausschließen.
8. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Palmhaus Reisen kann Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Kontaktperson mitzuteilen. Diese ist ausdrücklich beauftragt für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung des Reisepreises, nicht zu. Können geltend gemachte Mängel an Ort und Stelle nicht voll behoben werden, müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich vom Ferienort aus bei Palmhaus Reisen geltend gemacht werden.
10. Ausschluss und Verjährung
Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei Palmhaus Reisen, Zum Bahnhof 3, 35647 Waldsolms geltend zu machen. Alle Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reiseteilnehmers verjähren nach 3 Jahren.
11. Rückbestätigung
Der Reiseteilnehmer muss sich den Rückflug frühestens 3 Werktage, spätestens 1 Werktag vor dem vereinbarten Rückflugtag rückbestätigen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Flugzeiten nachträglich geändert werden können. Versäumt ein Reiseteilnehmer den Rückflugtermin aufgrund nicht ordnungsgemäßer Rückbestätigung, so ist die Leistung ersatzlos verfallen.
12. Gerichtstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von Palmhaus Reisen. Soweit gesetzlich zulässig, wird Wetzlar als Gerichtstand vereinbart.
PALMHAUS REISEN – Zum Bahnhof 3 – 35647 Waldsolms – Geschäftsführerin: Karin Liebhart